Die neuen Basis Renten - mit hoher Förderung und "Hartz IV-fest" sind optimal auf die neue Steuerlage zugeschnitten.
Steuervorteile durch hohen Sonderausgabenabzug
Durch die staatliche Förderung können Sie mit einer Basis Rente Ihr zu versteuerndes Einkommen vermindern: Im Jahr 2010 können bis zu 70 Prozent von 20.000 EUR (40.000 bei Verheirateten), also 14.000 (28.000) EUR als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um zwei Punkte, bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind. Dafür werden die Renten nachgelagert besteuert: im Jahr 2010 zunächst 60 Prozent der Rente, bis 2040 steigt der Satz auf 100 Prozent.
Die Rahmenbedingungen wurden im Jahressteuergesetz 2007 zusätzlich verbessert: Rückwirkend zum 01.01.2006 wird die Basis-Rente noch attraktiver für Selbständige.
NÜRNBERGER Basis Renten
Die NÜRNBERGER Basis Renten erfüllen alle gesetzlich vorgeschriebenen Förderkriterien. Drei Tarife stehen Ihnen zur Auswahl:
- NÜRNBERGER BasisRente ® : Die Sparanteile werden konventionell angelegt
- NÜRNBERGER Fondsgebundene BasisRente ® : Hier werden Ihre Sparanteile in Aktien investiert
- NÜRNBERGER Fondsgebundene BasisRente Doppel-Invest ® : Der Tarif mit Beitragserhaltungs-Garantie.
- NÜRNBERGER Basis Konzept-Rente: Kombination aus klassischer Vorsorge und Investmentchancen.
Sie haben verschiedene Optionen, den Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen:
- Fondsgebundene und konventionelle Tarife sowie eine Mischung aus beidem (Konzepttarif)
- Zusatzversicherungen für finanzielle Sicherheit bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsausfall
- Sie haben die Wahl zwischen laufender Beitragszahlung oder Einmalbeitrag.
- Aufgeschobene oder sofort beginnende Rentenzahlung
- Beitragserhaltungs-Garantie (Doppel-Invest)
- Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit
- Hinterbliebenenrente
- Zuzahlungen jederzeit möglich
- Auch bei konventionellen Tarifen ist eine chancenreiche Überschußverwendung möglich: Auf Wunsch legen wir Ihre Überschüsse während der Ansparphase in einem Fondsdepot bzw. Einzelfonds an (Invest-Bonus). Als weitere Möglichkeiten der Überschußverwendung bieten wir vor Rentenbeginn Beitragsabzug bzw. Rentenbonus an.
- Mit NÜRNBERGER Plus können Sie die Leistungen Ihres Vertrags dynamisch anpassen.
- BU-Einschluss bis 49,9% möglich
- Auch speziell für den öffentlichen Dienst.
- Das Vermögen aus einer Basis Rente zählt nicht zum verwertbaren Vermögen nach Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Angebote unter www.mf-berlin.de